1. Mietbeginn und Mietende

Nach telefonischer Absprache frei wählbar.

2. Ort der Übergabe und Rückgabe

Die Bootsübergabe erfolgt in der Regel ab unserer Steganlage in der Roten Fabrik oder im oberen Hafen Wollishofen beim Restaurant Seerose. Die Boote werden immer vollgetankt übergeben.
Die Rückgabe erfolgt am gleichen Ort, das Boot hat vollgetankt und von persönlichen Gegenständen geräumt retourniert zu werden.
Nach Vereinbarung kann gegen Kostenübernahme ein anderer Hafen als Übergabe-/Rückgabeort festgelegt werden.

3. Übergabe

3.1 Zustandskontrolle
Vor Abfahrt ist der Zustand des Bootes zusammen mit der zuständigen Person der sms zürichsee AG zu kontrollieren und auf dem Zustandskontrollblatt einzutragen.

3.2 Eigenverantwortung
Der Mietende überprüft, ob alle notwendigen Schiffspapiere an Bord sind.
Ebenfalls vor Abfahrt muss geprüft werden, ob die vorgeschriebene Mindestausrüstung (Rettungsmaterial, Feuerlöschgerät, usw.) an Bord ist.
Jedes Boot ist mit einer Plakette mit der maximalen Zuladung versehen, diese darf zu keinem Zeitpunkt überschritten werden.

Die sms zürichsee AG behält sich das Recht vor, den Mietvertrag zu annullieren, wenn sich zeigen sollte, dass der Mietende nicht sachgemäss mit dem Boot umgehen kann.

4. Rückgabe

4.1 Zustandskontrolle
Bei der Abgabe erfolgt eine Zustandskontrolle des Bootes, eine Kontrolle des Bootszubehörs sowie der Sportgeräte. Für fehlendes oder defektes Zubehör oder Sportgeräte haftet der Mietende.

4.2 Sauberkeit
Wir stellen unseren Kundenhochwertige, saubere und gut gewartete Boote zur Verfügung. Die Motorboote sollten so zurückgegeben werden, wie Sie von unserer Seite an den Kunden vermietet wurden. Kosten für eine Reinigung nach der Miete sind nicht im Preis eingerechnet und werden falls notwendig dem Mieter nach der Miete von der Kaution abgezogen falls das Boot schmutzig ist. Es befindet sich auf jedem Boot Putzmaterial. Pro halbe Stunde Reinigung verrechnen wir 40 CHF.

5. Verspätete Rückgabe

Jede angebrochene Stunde wird effektiv gemäss aktueller Preisliste verrechnet.

6. Erstvermietung

Im Vorfeld zur ersten Buchung muss eine Einweisung mit einer Instruktionsfahrt/Auffrischungskurs (Segelboot: CHF 320.00/3h, Motorboot: CHF 230.00/2h) gebucht werden.
Dabei wird der Mieter über die Fahrweise und Eigenschaften des Bootes, die Regeln der Schifffahrt, die jeweiligen lokalen Bestimmungen und über die Sicherheitsvorkehrungen und -ausrüstung informiert.

Sollte an der Instruktionsfahrt festgestellt werden, dass dem Mietinteressent die Fahrroutine fehlt, behält sich die sms zürichsee AG das Recht vor, weitere Einführungslektionen vor Freigabe der ersten Buchung zu fordern. 

Die sms zürichsee AG behält sich das Recht vor, eine bereits erworbene Lizenz jederzeit und ohne Angabe von Gründen zu entziehen.    

7. Treibstoff

Die Preise verstehen sich exklusive dem Treibstoff. Dieser kann mit Kreditkarte oder gegen Bar bezogen werden (24 Std. Tankstelle bei Restaurant Seerose im oberen Hafen Wollishofen). Es darf nur der gemäss Betriebsanleitung vorgesehene Treibstoff (in der Regel bleifrei 95) getankt werden. Das Betanken mit Kanistern ist nicht zulässig. Die Benzinquittung ist bei der Abgabe vorzulegen. Das Boot wird vollgetankt übergeben und wird vollgetankt wieder zurückgegeben.

8. Ausweis / Anerkennung ausländischer Ausweise

Der Mietende hat sich mit einem anerkannten Bootsführerschein zu legitimieren.

Wer sich vorübergehend in der Schweiz aufhält, darf ein schweizerisches Schiff der Kategorie führen, für die er eines der folgenden Dokumente vorweisen kann:

a) Einen nationalen Führerausweis;
b) Ein internationales Zertifikat, das auf der Grundlage der Resolution Nr. 40 der Wirtschaftskommission der Vereinten Nationen für Europa ausgestellt wurde.

Zu beachten ist, dass allfällige Beschränkungen (Bsp. Beschränkung der Motorleistung, Beschränkung der Schiffsart und -grösse, Beschränkung der Segelfläche, Pflicht zum Tragen von Sehhilfen etc.) im nationalen oder internationalen Ausweis auch in der Schweiz gelten.
Zudem muss das in der Schweiz verlangte Mindestalter erreicht werden. Dies kann insbesondere bei Ausweisen für Motorboote in Einzelfällen zur Nicht-Anerkennung führen, da verschiedene Länder bereits ab dem 16. Altersjahr das Führen von Motorbooten gestatten.

Weitere Infos dazu finden Sie unter folgenden Links:
Verordnung über die Schifffahrt auf schweizerischen Gewässern
Vorschriften

9. Verkehrsregeln

Jedes Boot ist mit einer Seefahrtskarte und einem Merkblatt über die Gesetze und Verkehrsregeln ausgerüstet.

Die Einhaltung des eidgenössischen Schifffahrtsrechtes sowie der lokalen kantonalen Bestimmungen ist vom Mieter jederzeit zu gewährleisten. Der Mietende haftet persönlich für alle geahndeten Verstösse gegen das Schifffahrtsrecht.

Der Mieter amtet als Schiffsführer und ist als solcher für die Einhaltung der Gesetze verantwortlich. Dazu gehört die Einhaltung der maximalen Beladung (Personenanzahl) gemäss Eintrag im Schiffsausweis, die Einhaltung der Geschwindigkeitsbegrenzung innerhalb der Uferzonen sowie dem Seebecken der Stadt Zürich, die Vorschriften betreffend dem Befahren der Uferzonen, die Vorschriften betreffend denBetriebszeiten für Wasserski/Wakeboard (nur zwischen 09:00 und 21:00) sowie derEinhaltung aller geltenden Fahrregeln gemäss Schifffahrtsrecht

10. Untiefen

a)  Der Mietende beachtet dieUntiefen gemäss Seefahrtskarten und haftet für alle Schäden, die durch dasAuflaufen auf Grund (Schiffsschraube!) entstehen. Beim Einfahren in eineUntiefe ist im Zweifelsfalle sofort der Motor abzustellen und der Antrieb (Z) hydraulisch anzuheben.

11. Bezahlung

Die Rechnung (Mietdauer gemäss Absprache) ist per sofort zu begleichen.
Das Nichtbezahlen dieser Rechnung gilt nicht als Abmeldung oder Stornierung der Buchung.
Die Kaution über CHF 500.00 (bei allen Booten) unbedingt in Bar mitbringen. Es werden keine Kreditkarten entgegengenommen.

12. Versicherung

Unsere Mietboote sind haftpflichtrechtlich für Drittschaden versichert. Zusätzlich ist jedes Boot vollkaskoversichert. Der Mieter trägt, ausser bei Sturmschäden, den Selbstbehalt von CHF 500.00.
Die sms zürichsee AG verfügt über eine zusätzliche Versicherung, die den am Seil gezogenen Wasserskifahrer versichert.

Fahrlässig verursachte Schäden:
Der Mieter ist verpflichtet Schäden an Personen oder Sachen in Zusammenhang mit der Benutzung des Bootes zu erstatten, sofern der Mieter nicht beweisen kann, dass er/sie alles unternommen hat, den Schaden zu vermeiden.
Mutwillige Schäden, die durch unsachgerechtes Manövrieren, unzulässige Fahrtmanöver sowie bei Fahrten trotz Sturmwarnung entstehen sind vom Mietenden vollumfänglich zu übernehmen.
Schäden an den Schrauben (Propeller) bei Befahren vonUntiefen sind nicht versichert und müssen vom Mieter übernommen werden.

13. Mindestausrüstung

Unsere Boote verfügen alle über die erforderliche Mindestausrüstung und Rettungsausrüstung für die zugelassene Anzahl Personen. Schwimmwesten für Kinder werden auf vorzeitige Ankündigung kostenlos zur Verfügung gestellt.

14. Leihmaterial

Alle ausgeliehenen Gegenstände (Wasserski, Wakeboard, Westen, Anzüge, etc…) sind vom Ausleiher sorgfältig zu behandeln. Die ausleihende Person hinterlegt ein Depo und entrichtet die Leihgebühr für den entsprechenden Artikel. Bei Verlust ist der Wiederbeschaffungswert zu entrichten. Bei Beschädigung ist die Wiederherstellung (Ersatzteile, Lohnkosten) vom Ausleiher zu entrichten.
Von der sms zürichsee AG entgeltlich oder unentgeltlich geliehene Ausrüstungsgegenstände sind pfleglich zu behandeln und zum vereinbarten Zeitpunkt im Lokal abzugeben. Bei Schäden durch fahrlässiges oder vorsätzliches Handeln haftet der Mietende für den Zeitwert der Mietsache. Gibt der Mietende den Mietgegenstand nicht zum vereinbarten Zeitpunkt zurück, kann eine verhältnismässige Nachgebühr von ihm erhoben werden.

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